In mehr als 50 Prozent aller Erbfälle werden in Deutschland auch Immobilien vererbt. Auf diese Weise wechseln jedes Jahr 100 bis 150 Milliarden Euro Immobilienvermögen den Eigentümer. Stirbt ein naher Verwandter oder guter Freund, überwiegt erst einmal die Trauer. Trotzdem ist es notwendig, sich zeitnah mit dem plötzlichen Immobilieneigentum zu befassen. Falls das geerbte Haus nämlich mit Schulden belastet ist, kann dieses Erbe nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums abgelehnt werden. Zum Glück werden bei uns mehr unbelastete Immobilien vererbt, sodass die Zeit oft nicht so drängt. Trotzdem sollte man sich als „frischgebackener Hauserbe“ systematisch mit seinem neuen Eigentum befassen - wenn es einem denn allein gehört und nicht einer Erbengemeinschaft. 

Ist die Eigentumssituation geklärt, stellt sich schnell die Frage, ob man selbst in das Haus ziehen möchte, ob es in der Familie bleiben, oder eher vermietet werden soll? Oder ist es vielleicht die beste Lösung, das Objekt zu verkaufen? Ohne eine gründliche Durchleuchtung der Immobilie wird man diese Fragen nicht beantworten können. Geklärt werden muss zuerst der bauliche Zustand des Objektes. Denn leider besteht bei älteren Immobilien oft ein Sanierungsstau. Die Einschätzung der Sanierungskosten, des Marktwertes und der erzielbaren Mieten überlässt man am besten ausgewiesenen Immobilienexperten. Entscheidet man sich für den Verkauf, tut man gut daran, einen professionellen Makler einzuschalten. Nur so stellt man sicher, dass das Erbe nicht zur Dauerbelastung wird. 

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Als lokaler Immobilienexperte kennt Klaus Kock den heimischen Markt.
In über 30 Jahren Vertriebstätigkeit hat der gebürtige Krefelder vor allem eins gelernt: Zuhören. Von Tönisvorst aus betreut er fair und persönlich Hauseigentümer, Miet- und Kaufinteressenten in der Region.