Seit Inkrafttreten der „Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz“ im Jahr 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für Zahnersatz nur noch sogenannte Festzuschüsse. Unabhängig von den tatsächlichen Behandlungskosten werden feste Beträge übernommen, die oftmals nicht annähernd 50 Prozent der tatsächlichen Belastung abdecken. Manche Zahnersatzarten wie Implantate, Inlays oder Teilkronen werden gar nicht mehr bezuschusst. „Die Versicherten sollten sich von 2005 an für Zahnersatz privat absichern“ , heißt es bezeichnenderweise auf der Internetseite des AOK Bundesverbandes. Dass eine private Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherungen heute gerade beim Zahnersatz absolut geboten ist, weiß auch Versicherungsexperte Günter Engst: „Private Zahnzusatzversicherungen bieten gute Möglichkeiten, die von der GKV nicht mehr abgedeckten Risiken auszugleichen. Für einen relativ geringen Beitrag bekommt man bis zu 80 Prozent der Zahnersatzkosten und bis 100 Prozent der Behandlungskosten erstattet. Eine 25-jährige Frau kann sich bei der ARAG beispielsweise schon ab 12 Euro im Monat absichern. Wir bieten unseren Kunden sogar an, bis zu drei fehlende Zähne gegen Zuschlag mit zu versichern.“ Solche geringen Beiträge sind allerdings nur möglich, wenn man sich früh genug entscheidet, denn im fortgeschrittenen Alter sind die Beiträge höher. Daher sollte rechtzeitig vorsorgen, wer auch im Alter noch ein lückenloses Lächeln haben möchte.

Beratung: Günter Engst, www.gevv.de – Telefon: 0171-6 20 38 00, Termine nach Vereinbarung