Familien, die ein barrierefreies Eigenheim bauen oder die ihre bereits existierende Bestandimmobilie barrierefrei ummodeln wollen, müssen eine Menge beachten. Die beiden Krefelder Architekten Claudia Seidel und Heinz van Bebber benennen eine Auswahl der Kriterien.

Ihr Blick wandert durch die großen, hellen Zimmer, unter ihren Schuhen knarrt das Parkett aus edler Eiche. Lächelnd schlendern sie von Raum zu Raum. Claudia Seidel und Heinz van Bebber gehen gerade durch eine der vielen Wohnungen in dem Haus, das sie entworfen haben und das jetzt gerade ganz frisch fertig gebaut wurde - und was die beiden Architekten sehen, macht sie sehr zufrieden. Denn das Mehrfamilienhaus am Lise-Meitner-Weg in Uerdingen mit insgesamt zwölf Mietparteien sollte nach barrierefreien Standards errichtet werden. Und Seidel und van Bebber freut, dass alle ihre Vorgaben umgesetzt wurden. Wer ein Haus ohne Hürden aus dem Boden stampfen will – und das gilt auch für Häuslebauer von Einfamiliendomizilen – der kann sich an der Norm „DIN 18040-2“ orientieren: die Norm beschreibt, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind. Und diese Voraussetzungen kennt niemand so gut, wie etwa die beiden Krefelder Konstrukteure, die in diesem Bericht lediglich nur eine Auswahl der erforderlichen Kriterien benennen können – soviel gibt es zu bedenken. 

Es beginnt schon bei der Zufahrt zur Haustür, sagt Claudia Seidel. „Stufen sind natürlich tabu“ , unterstreicht die Expertin, „der Weg zur Eingangstür des Hauses sollte immer eine möglichst ebene Fläche sein, also keinerlei Erhebungen, gar Hindernisse aufweisen.“ Muss der Weg zum Eingangsbereich schräg gestaltet werden, zum Beispiel, um einen Höhenunterschied zur Straße auszugleichen, „dann darf die Schräge der Zufahrt nicht steiler sein, als sechs Prozent“ , erklärt die 46-jährige Architektin. „Derselbe Gefälle-Grad gilt für eine Rampe, falls der Eingangsbereich über eine solche erreicht werden soll.“ Idealerweise sollte die Möglichkeit bestehen, den Eingangsbereich bei jedem Wetter und vor allem in der Nacht zu beleuchten, so dass er gut einsehbar ist.

„Eine Schwelle unmittelbar vor der Tür darf nicht höher sein als maximal zwei Zentimeter, ebenso jede andere Schwelle innerhalb des Hauses“ , weiß Architekt van Bebber; besser sei es, Schwellen ganz wegzulassen. „Die Haustür sollte sich von selber öffnen und schließen, daher sollte man eine entsprechende Automatik einbauen“ , so van Bebber weiter. Die Haustür sollte zudem eine „lichte Breite von mehr als 90 Zentimter haben, so dass auch ein Rollstuhlfahrer gut hindurchpassen kann“ , erklärt der 69-Jährige. Und bringt man an der Haustür den Spion in einer Höhe von maximal 120 Zentimetern an, können sowohl Rollstuhlfahrer, als auch Kinder hindurchschauen und wissen so, wer da gerade vor der Tür steht. A propos freie Sicht: eine solche sollte bei den Fenstern vollständig gewährleistet sein, bekräftigt Architektin Seidel. „Der Blick von den Wohn- und Schlafräumen nach draußen in die Umgebung, in die Natur, sollte auch immer im Sitzen möglich sein.“ Deshalb spricht absolut nichts gegen bodentiefe Fenster, und Fenstergriffe sollten am besten immer in einer Höhe von 85 bis 105 Zentimetern angebracht werden.

Einer der wichtigsten Räume in Sachen Barrierefreiheit ist das Badezimmer, das so ausgestattet wird, dass man sich frei und vor allem unfallfrei darin bewegen kann. „Zu einer solchen Ausstattung gehört zum Beispiel eine ebenerdige Dusche, die idealerweise mit einer Sitzmöglichkeit gestaltet werden kann“ , so Seidel. Ganz wichtig: „Die Badezimmertür muss so geplant werden, dass man sie nach außen öffnet und nicht in den Raum des Badezimmers hinein – denn ist jemand auf den Fliesen ausgerutscht und liegt verletzt vor der Badezimmertür, blockiert der Verletzte den Zugang für den Rettungsdienst.“

Bewegungsfreiheit ist ohnehin ein ganz wichtiges Stichwort, wenn es um Wohnraum ohne Barrieren geht. „Für den Platzbedarf zum Wenden eines Rollstuhls werden 150 cm x 150 cm angegeben. Für übrige Nutzer zum Beispiel auch für Nutzer mit Rollator müssen 120 cm x 120 ausreichen“, erklärt Architektin Seidel. In einem barrierefreien Haus ist der Platzbedarf also viel größer, als in einem normalen Haus, und das muss man natürlich auch beim Aufstellen der Möbel berücksichtigen. „Zwischen einem Bett und einer Wand sollte beispielsweise bis zu 1,20 Meter Platz bleiben, damit man das Bett auch mit einem medizinischen Hilfsmittel erreichen kann“ , sagt Seidel. Die Barrierefreiheit geht auch in den Außenbereichen weiter, zum Beispiel bei einer Terrasse. „Die Terrasse einer barrierefreien Wohnung ist nicht wie üblich durch eine 15 Zentimeter hohe Treppenstufe vom Wohnraum getrennt, sondern ja lediglich durch eine maximal zwei Zentimeter hohe Schwelle“ , erklärt van Bebber . „Deshalb muss man die Terrasse aus Holzdielen mit ausreichend großen Fugen gestalten, in denen das Regenwasser ablaufen kann“ - und aufgefangen wird das Wasser in einer extra Rinne, die unter der Terrasse eigens angebracht wird.

Es gibt also viel zu beachten, wenn man den Neubau eines barrierefreien Hauses plant. Ebenso, wenn man eine bereits existierende Bestandsimmobilie barrierefrei ummodelt. Insofern ist es absolut lohnend, Experten, wie Claudia Seidel und Heinz van Bebber bei der Planung zu Rate zu ziehen – dies wird übrigens von hochoffizieller Seite aus angeraten, so Seidel und van Bebber: „Hausbanken, die mit den Zuschüssen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wirtschaften, empfehlen besonders fürs barrierefreie Wohnen stets die Zusammenarbeit mit versierten Architekten.“

Weitere Informationen zur Norm „DIN 18040-2“ erteilt das Architektenbüro Heinz van Bebber und Claudia Seidel, Schützenstraße 41, 47829 Krefeld, E-Mail: info@architektenkrefeld.de, Internet: www.architektenkrefeld.de