„Mit 66 Jahren da fängt das Leben an”, lautet der Refrain eines bekannten deutschen Schlagers. Für niedergelassene Ärzte fing der Ruhestand bis vor zehn Jahren zwangsweise mit 68 an. Nach dem Wegfall der Altersgrenze können selbständige Mediziner heute auch in höherem Alter weiter als Vertragsärztin oder Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen praktizieren. Viele wollen dies jedoch nicht und suchen nach einem geeigneten Nachfolger. Dabei kann der Ausstieg aus dem Berufsleben auf unterschiedliche Weise erfolgen. Manche Praxisinhaber suchen sich einen jüngeren Kollegen, der auf selbständiger Basis Teile ihrer Arbeit übernimmt, andere stellen ihren potentiellen Nachfolger zunächst ein. Oder aber es wird eine Ärztin oder ein Arzt gesucht, der die Praxis vollständig übernimmt.

„Unabhängig davon, auf welchem Weg sich ein niedergelassener Arzt aus dem Berufsleben zurückziehen möchte, sollte er oder sie sich auf jeden Fall fachkundig beraten lassen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden“, rät Steuerberaterin Sabine Engler. Die Krefelderin hat sich mit ihrer Kanzlei auf Heilberufe spezialisiert und ist „Fachberaterin für den Heilberufebereich“ sowie „Zertifizierte Beraterin für die Unternehmensnachfolge“ (IFU/ISM gGmbH). „Vor allem sollte man sich rechtzeitig über seine Vorgehensweise bei der Nachfolgersuche Gedanken machen“, ergänzt die Steuerexpertin. „Denn hier geht es schließlich um eine wichtige Säule der eigenen Altersvorsorge. Es ist nicht sinnvoll, eine Praxis einfach zum Jahresende zu schließen, wenn man in Ruhestand gehen möchte. Ich empfehle einen Vorlauf von etwa fünf Jahren.“

Hat man sich entschieden, die eigene Praxis in absehbarer Zeit aufzugeben, sollte man alles daransetzen, diese für einen Nachfolger so attraktiv wie möglich zu machen. „Es ist zum Beispiel ein Fehler, nicht mehr in Weiterbildung des Teams sowie in medizinisch und wirtschaftlich Sinnvolles zu investieren oder das Abrechnungswesen schleifen zu lassen“, so Sabine Engler. Denn Sachwerte und Mitarbeiterqualität bestimmen neben Gewinnen und der wirtschaftlichen Perspektive maßgeblich den Praxiswert. Eine Alternative zum Verkauf an nur einen Nachfolger ist die Gründung eines „Medizinischen Versorgungszentrums“ (MVZ), in dem selbständige Ärzte mit angestellten Berufskollegen zusammenarbeiten können – was heute auch mit Ärzten nur einer Fachgruppe möglich ist. Interessant kann auch die Gründung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) sein, die mehr Spielräume für die Erlangung zusätzlicher Zulassungen ermöglicht.

Nicht zuletzt sind natürlich auch die steuerlichen Aspekte einer Praxisübergabe zu berücksichtigen. Der richtige Zeitpunkt hängt zum Beispiel sehr davon ab, ob man komplett verkaufen oder nur einen Teil der Zulassung weitergeben möchte – und natürlich ist auch die Höhe des laufenden Einkommens im Jahr der Praxisschließung entscheidend für die Besteuerung des Verkaufserlöses. „Viele Ärztinnen und Ärzte möchten sich lieber auf das Medizinische konzentrieren und nicht auch noch Experten in Steuern und Betriebswirtschaft werden“, weiß Steuerberaterin Engler. „Hier helfe ich gerne weiter – und zwar sowohl bei der Optimierung des laufenden Betriebs, als auch bei Praxisaufgaben und Neugründungen.“

Sabine Engler - Steuerberaterin
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